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GFE GmbH in Insolvenz - Haftung der Anlageberater, Anlagevermittler

 

Die Nürnberger GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH hat am 28.02.2011 Insolvenz angemeldet; Gläubiger sollen Forderungen bis 15.04.2011 anmelden; spätere Anmeldung ist möglich aber gebührenpflichtig.

Die Geschäftsidee der GFE war wie folgt. Es wurden Käufer gesucht, die ein auf Rapsöl umgerüstetes Blockheizkraftwerk (BKHW) kaufen sollten. Die Preise schwankten von € 26.775,00 bis € 133.875,00. Anschließend sollten die BHKW an GFE verpachtet werden und Strom und Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen. Ein 50KW BHKW sollte € 1.500,00/Monat Pacht verdienen. Die Pachtverträge sollten 20 Jahre laufen.

Die hohen Renditen sollte die Verfeuerung von Rapsöl, (einem nachwachsenden Rohstoff) erwirtschaften. Dies alles klang nach einem lukrativen Geschäft, das auch der „grünen" Seele der Anleger gefallen sollte, nämlich Rendite in Verbindung mit praktiziertem Umweltschutz zu erzielen.

Leider stellte sich das Konzept als großer Reinfall heraus. Die GFE GmbH ist insolvent, die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt und der Großteil der Führungsetage der GFE sitzt in Untersuchungshaft. Rechtlich betrachtet befinden sich die geschädigten Anleger bzw. Käufer und Verpächter der BHKW zunächst einmal in einer schwierigen Situation. Sie haben das BHKW bereits bezahlt, Darlehen bei Banken zur Finanzierung aufgenommen, und erhalten keine Pachtzahlungen mehr. Allerdings gibt es hier Möglichkeiten sein Geld zurück und Schadensersatz, auch wegen entgangener Pacht, zu erlangen. Die Vermittlung des Geschäfts durch einen Vermittler oder Berater bietet Anhaltspunkte, um hier entsprechend rechtlich vorzugehen. Der Berater hätte eine Plausibilitätsprüfung des Anlageprospektes vornehmen müssen und ist verpflichtet auf Fehler hinzuweisen, auch wenn er diese selbst gar nicht erkennt. (BGH Urteil vom 17.02.2011). Zu den Fehlern des Anlageprospektes gehört der unterbliebene Hinweis, dass das gesamte Unterfangen nur rentabel ist, wenn auch die Abwärme nach EEG eingespeist werden kann, da nur unter diesen Umständen die volle Einspeisevergütung sowohl für den Strom als auch für die Wärme erlangt werden kann. Diesen Punkt stellt der Prospekt gar nicht heraus.

Wir raten allen beteiligten Anlegern und Käufern bzw. Verpächtern daher dringend, ihre Forderungen gegen die GFE GmbH durch einen Rechtsanwalt anmelden zu lassen. Es gilt hier die richtige Abzinsung hinsichtlich der Pachtforderungen für die 20 Jahre der Pachtvertragsdauer zu berechnen.

Darüber hinaus raten wir den Geschädigten, ihren individuellen Fall durch einen Rechtsanwalt auf eine mögliche Haftung des Beraters/Vermittlers hin überprüfen zu lassen. Hier können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rechtsanwalt Hemmerich unter 06221-321 74 63 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

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