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Volksbanken sowie die Sparda Bank haben auch 2011 Kreditverträge mit hohen Zinsen ausgegeben, die zum Teil von einem aktuellen Urteil betroffen sind.

 

Demnach könnten Verbraucher ihre auf Abschluss des Kreditvertrages gerichteten Erklärungen auch heute noch widerrufen. Denn die Widerrufsfrist wird nur in Gang gesetzt, wenn die Widerrufsbelehrung bzw. die Widerrufsinformation richtig ist.

 

Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf  (15.12.2017, Az.: 10 O 143/17) wird durch eine unwirksame Regelung zum Fristende in den Allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen (sogenannte AGB)  die gesamte Regelung zur Widerrufsfrist  falsch, sodass die Widerrufsbelehrung als nicht erteilt gilt.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hemmerich aus Heidelberg hierzu: "Mit diesem sehr gut begründeten Urteil haben viele Kreditnehmer nun die Möglichkeit, auch aus dem eigenen Kredit und den hohen Zinsen herauszukommen. Aktuelle Verträge der Volksbanken und der Spardabank auch aus den Jahren 2011 sollten daher von einem Anwalt geprüft werden, ob ein Widerruf und damit ein Ausstieg aus den hohen Zinsen möglich ist. So gesehen, haben viele Verbraucher möglicherweise jahrelang zu hohe Zinsen an die Banken gezahlt."

 

Auch die Presse greift dieses Thema immer wieder auf. Beispielsweise die BILD.

So auch TEST.

 

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Heidelberg, Rechtsanwalt Hemmerich

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht