Die erfolgreiche Betreuung und Vertretung von geschädigten Anlegern und Bankkunden erfordert die intensive Beschäftigung mit dieser speziellen Rechtsmaterie, Kenntnis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, aber auch die Beachtung der besonderen persönlichen Situation der Anleger.

 

Nicht selten sind die Anleger durch die Kapitalanlage in schwierigster finanzieller Situation. Hierauf ist besonders im Hinblick auf die familiäre und berufliche Situation Rücksicht zu nehmen, denn eine falsche Strategie kann schnell eine zerrüttete Familie oder das endgültige wirtschaftliche Aus für den Mandanten bedeuten. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer umfangreichen und langjährigen Erfahrung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.

 

Unternehmen aus dem In- und Ausland beraten wir in allen Fragen des Gesellschafts-, des Vertrags- des Insolvenzrechts sowie des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Ebenso erhalten Sie bei uns fachkundigen Rat auf dem Gebiet des Arbeits- und Verkehrsrechts.

 

Sie finden bei uns nähere Informationen u. a. zu:

  • Haustürwiderrufsgesetz (HausTWG), 
  • verbundenes Geschäft von Kreditvertrag und finanzierter Schrottimmobilie,
  • Probleme in Verbindung mit sog. Treuhändern, Treuhandvollmachtsurkunden, nicht selbst unterschriebene Kreditverträge, sog. Mitternachtsnotare,
  • Schrottimmobilien,
  • Kapitalanlagebetrug,
  • gefälschte Selbstauskunft,
  • vollfinanzierte Ostimmobilien, geschlossene Immobilienfonds, Unverkäuflichkeit der Anlagen, nicht existeiernder Zweitmarkt,
  • Rechtsberatungsgesetz (RBerG),
  • Anlageberatung und Anlagevermittlung, Maklervertrag, Berechnungsbeispiele 

 

 

 
 

Schlagzeilen

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BGH: Verjährungsbeginn nach Anwaltsfehler - Az.: IX ZR 85/10

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