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Landgericht Heilbronn erklärt Verkaufsprospekt des CERES Life Cycle 2012 - Fonds für fehlerhaft.

 

 

In einem aktuellen Urteil vom 20.09.2012 hat das LG Heilbronn einer Anlegerin an dem US-Lebensversicherungsfonds CERES Life Cycle 2012 (CLC 2012) Schadensersatz von knapp € 30.000,00 zugesprochen.

 

Der CERES Life Cycle 2012 - Fonds beschäftigt sich mit dem Ankauf und der Verwertung von „gebrauchten" US-amerikanischen Lebensversicherungen auf dem dortigen Zweitmarkt (siehe Bericht auf unserer Homepage vom 22.07.2011). Durch den Ausfall eines Garantiegebers war der Fonds in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Die Anleger haben bereits erhebliche Verluste erlitten, die versprochenen Ausschüttungen wurden eingestellt. Der Totalverlust des in diese Anlage investierten Geldes erscheint nicht unwahrscheinlich.

 

Das LG Heilbronn hat nun einer Anlegerin, die sich mit € 25.000,00 an dem Fonds beteiligt hat, vollumfänglich Schadensersatz und Rückabwicklung zugesprochen. Das Gericht folgte dabei unserer Argumentation, wonach der Verkaufsprospekt des CERES Life Cycle 2012 - Fonds fehlerhaft ist, so dass sich die Anlegerin kein zutreffendes Bild von Eigenschaften und Risiken dieser Anlage machen konnte.

 

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin sich ohne den Prospektfehler nicht an dem CLC 2012 beteiligt hätte. Das Gericht sprach unserer Mandantin außer der Rückzahlung des Anlagebetrags und des Agios noch nahezu 4% Zinsen seit 2007 zu, die unsere Mandantin bei einer alternativen Anlage hätte erzielen können.

 

Das Urteil ist ein Signal für die Anleger an dem CLC 2012 - Fonds, ihren Schaden nun ebenfalls geltend zu machen. Denn nach der Rechtsprechung des BGH kehrt sich die Beweislast bei Vorliegen eines fehlerhaften Anlageprospekts zugunsten des Anlegers um, so dass die Anleger an dem CLC 2012 ihre Ansprüche nun leichter beweisen können.

 

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