UPDATE: PROKON Regenerative Energien GmbH stellt Insolvenzantrag
 
Am 22.01.2014 hat die PROKON Regenerative Energien GmbH beim Amtsgericht Itzehoe Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der hamburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Dietmar Penzlin von der Kanzlei Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin bestellt worden. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen (Az.) 28 IN 11/14 geführt.
 
Hier wird zunächst überprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sobald ein solches Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, werden dann die Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.
 
In der Vergangenheit hat es sich als sinnvoll herausgestellt, sich bei Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren durch einen Anwalt vertreten zu lassen, um die Ansprüche z.B. auch der Höhe nach richtig zu berechnen. Sollte der Insolvenzverwalter die angemeldeten Ansprüche bestreiten oder als "vorläufig bestritten" bezeichnen, kann ein Rechtsanwalt bei der weiteren Durchsetzung der Ansprüche helfen.
 
Wir helfen betroffenen Anlegern der PROKON aus Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar Gebiet, aber auch sämtlichen Anlegern aus dem gesamten Bundesgebiet oder der Schweiz gerne bei der richtigen Anmeldung der Ansprüche, oder wenn die Ansprüche bestritten sind bzw. als vorläufig bestritten bezeichnet wurden. Rechtsschutzversicherungen würden in der Regel auch die Kosten hierfür tragen, was im Einzelfall zu prüfen ist.
 
Rechtsanwalt Hemmerich aus Heidelberg hierzu: "Es ist besser sich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden und die Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, damit man im Verlauf des Insolvenzverfahrens seine Rechte als Gläubiger entsprechend behaupten kann. Bei der immensen Anzahl von Anlegern kann es wichtig sein, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen."
 
Heidelberg, 23.01.2014, Rechtsanwalt Georg Hemmerich.
 
 
 
PS: Für weitere Informationen empfehlen wir folgenden Artikel: http://www.kanzlei-bornemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=141