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Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) teilt am 01.09.2017 mit, dass gegenüber Herrn Josef Müller aus Karlsruhe die "Einstellung der Finanzportfolioverwaltung angeordnet" wurde. Der Bescheid der BaFin datiert auf den 15.08.2017 und hat zum Gegenstand, die ohne Erlaubnis erbrachte Finanzportfolioverwaltung unverzüglich einzustellen.

 

Zudem warnt die BaFin ebenfalls am 01.09.2017 vor den Kaufempfehlungen in Börsenbriefen für Uhr.de AG  ISIN DE000A14KN47 und "rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren".

 

Heidelberg, 01.09.2017 Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Georg Hemmerich, Ihr Anwalt in Heidelberg und Rhein-Neckar. Bei Rückfragen sehen Sie bitte in Kategorie "Kontakt zu uns" oben rechts.

 

Der Artikel gibt den Stand vom 01.09.2017 wieder und hat keinen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.