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Am 25.06.2020 kam es zum bislang heftigsten Kurssturz eines sogenannten "Blue Chip", Dax-notierten Unternehmens, der Wirecard AG. Nach Vorwürfen zu mutmaßlicher Bilanzmanipulation und möglicherweise "verschwundener" 1,9 Milliarden Euro Treuhandgeld im Asiengeschäft, hat die Aktiengesellschaft Wirecard Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

Bis zuletzt hatten viele Kapitalanleger, Privatinvestoren, Fonds, Sparer und Aktionäre der Wirecard AG und deren Vorstand Marcus Braun vertraut, und darauf gehofft, an den Vorwürfen, die die Financial Times und zuvor schon Zatarra geäußert hatten, sei schon hoffentlich "nichts dran".

 

Dem Vernehmen nach wurde dieses Vertrauen der Anleger und Aktionäre mutmaßlich missbraucht und beschädigt, denn augenscheinlich ist an den Vorwürfen eben doch so einiges dran. Das Treuhandgeld in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro bleibt derzeit ungeklärt. Ob hier alle Ad-hoc Mitteilungen rechtzeitig ergangen sind, und ob mutmaßlicher gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug, etwaige Untreue oder mutmaßlicher Kapitalanlagebetrug vorliegt und sich die Beteiligten und Verantwortlichen sogar strafbar gemacht haben, wird sich zeigen. Die Untersuchungen dauern hierzu noch an.

 

Kapitalanleger könnten daher geschädigt sein, denn deren Geld ist zunächst einmal "weg", und eben nicht nur sprichwörtlich "woanders". Der Schaden ist unübersehbar und mutmaßlich von gigantischem Ausmaß!

 

Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich aus Heidelberg hierzu: "Wer jetzt sein Depot betrachtet, wird angesichts der Wirecard AG-Position einen erheblichen Schaden erblicken, da je nach Einstiegszeitpunkt Verluste von teilweise über 90% (ggf. sogar mehr!) zu sehen seien werden. Wer sich bei der Anlageentscheidung von einem Kapitalanlageberater, Bankberater, Vermittler oder Vermögensverwalter oder sonstigen Dritten hat beraten lassen und nicht über dieses erhebliche Risiko ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, hat möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Berater, aber eventuell auch gegen die Wirecard AG und denkbar auch gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("EY") oder möglicherweise KPMG. Jedenfalls sollte von einem Fachanwalt gut geprüft werden, ob und welche Ansprüche bestehen, um seine individuellen Rechte auf Schadensersatz geltend zu machen. Auch in einem Insolvenzverfahren sollte man seine Rechte wahren und einen Anwalt wegen der Prüfung von Ansprüchen konsultieren. Auch hier kann die Antwort eines Insolvenzverwalters an den Anleger manchmal unbefriedigend sein, sodass anwaltliche Hilfe entscheidend für den Erfolg sein kann."

 

Bei allen Fragen zur Wirecard AG erreichen Sie den Anwalt aus Heidelberg Hemmerich, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unter folgenden Kontaktdaten:

 

Jetzt Kontakt aufnehmen:

--> Rechtsanwalt Georg Hemmerich

Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht

 

Heidelberg, 25.06.2020

 

Der Artikel gibt den Stand vom 25.06.2020 wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.