Badenia Bausparkasse erleidet Niederlage vor dem OLG Düsseldorf

Die Darlehensnehmer der Deutschen Bausparkasse Badenia haben wirklich schon genug Sorgen mit den von der Badenia finanzierten Schrottimmobilien. Nun verklagt die Badenia Bausparkasse auch noch viele Darlehensnehmer, die die Darlehensverträge unter Berufung auf das Haustürwiderrufsgesetz widerrufen haben.

Die Badenia möchte mit diesen Klagen gegen ihre Kunden feststellen lassen, dass die Darlehensverträge nicht durch Haustürwiderruf aufgelöst worden sind. Als Begründung der Klagen führt sie eine angeblich drohende Verjährung ihrer Ansprüche ins Feld.

Nach Meinung von RA Kai Spirgath sollen die Darlehensnehmer mit diesen Klagen in unzulässiger Weise unter Druck gesetzt werden. „Jeglicher Widerstand der Darlehensnehmer soll im Keim erstickt werden“ mutmasst RA Spirgath.

Das OLG Düsseldorf sah es wohl ähnlich und stellte in dem von RA Spirgath erstrittenen Urteil fest, dass die Klage der Badenia unzulässig war (Urteil vom 14.12.2007, Az. I-17 U 238/06). Das OLG Düsseldorf führt aus, dass nicht auf Feststellung einzelner Rechtsfragen geklagt werden kann und wies die Klage ab.

Die Badenia Bausparkasse muss nun für diese unnötige und unzulässige Klage mehr als € 26.000,00 an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.

Kai Spirgath

Rechtsanwalt in Heidelberg