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Wird „TopInvest“ zum Fiasko für die Deutschen Bank

Offenbar massenhafte Falschberatung von Anlegern

Eine Kapitalanlage für das Alter bescherte DM 85.000,00 Verlust in 2 Jahren.

Die Beteiligung bei TopInvest, dem Standard-Vermögensverwaltungsprogramm der Deutschen Bank, entwickelte sich für ein Ehepaar aus Berlin zum finanziellen Desaster. Vor dem Landgericht Frankfurt (Main) einigten sich die Anleger und die Deutsche Bank auf 68.000 DM Schadensersatz.

Der Hintergrund:

Die Deutsche Bank hatte es versäumt, bei der Anlageberatung zu erfragen, welche Risiken die Kunden bei der Anlage des Vermögens einzugehen bereit war. Dies ist jedoch unabdingbare Voraussetzung für eine anlegergerechte Beratung. Zudem ist eine solche Ermittlung der Risikobereitschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben. Wenn eine solche Risikoerhebung fehlt und der Kunde später ein Produkt aus einer für ihn falschen Risikogruppe empfohlen bekommt, muß die Bank den Anlegern die Verluste erstatten.

Die Deutsche Bank hatte dieses Versäumnis in dem Gerichtsverfahren damit gerechtfertigt, dass TopInvest keiner Risikokategorie zugeordnet werden könne. Offensichtlich hat die Deutsche Bank ihren Mitabreitern daher bei der Anlageberatung in Zusammenhang mit TopInvest die Vorgabe gemacht, die vorgeschriebene Einteilung des Kunden in eine Risikogruppe nicht vorzunehmen.

Rechtsanwalt Kai Spirgath, der das Verfahren vor dem LG Frankfurt/Main betreut hat, geht daher davon aus, dass weitere Fälle existieren, bei denen die Deutsche Bank auf eine Risikoeinstufung ihrer TopInvest Kunden verzichtet hat.

Im Dezember 2002 hatte Rechtsanwalt Spirgath bereits ein richtungsweisendes Urteil gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit Produkten ihrer DWS Tochter erstritten ( Urteil LG Mannheim vom 19.12.2002, Az.: 3 O 100/02). Die Deutsche Bank hatte damals einer Anlegerin Verluste in Höhe von € 150.000,00 bei der Anlage in DWS-Fonds ersetzen müssen.