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Cumulus-Immobilienfonds

OLG Nürnberg gibt Bankkunden Recht

Auch das OLG Nürnberg bestätigte mit Urteil vom 10.03.2004 die Nichtigkeit des von einem Treuhänder abgeschlossenen Darlehensvertrags. Der beklagten Sparkasse stehen demnach keine Forderungen gegen die Kunden zu. Das OLG erklärte, dass die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht, die die beklagte Sparkasse für die Wirksamkeit der Darlehensverträge ins Feld führte, nicht gegeben seien.

Lesen Sie das Urteil im Volltext: OLG Nürnberg

Das OLG Nürnberg schließt sich damit der Auffassung des OLG Karlsruhe (1. Senat = NJW 2003, 2690 ff), des OLG Stuttgart (9 U 6/03) sowie des OLG Thüringen (5 U 654/03) an, die einen Rechtsschein nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht, welcher am Vorliegen von Bonitätsunterlagen anknüpfen soll, verneinen.