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Phoenix Kapitaldienst GmbH - Skandal
geschädigte Anleger sollen sich dringend individuell rechtlich beraten lassen


Der Skandal um die Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt hat in den letzten Tagen enorme Wellen in der Presse geschlagen. In den Berichten ist die Rede davon, dass bis zu 30.000 Kunden dieses Unternehmens möglicherweise um Ihre Ersparnisse gebracht worden seien. Der Gesamtschaden wird dabei auf über € 600 Millionen beziffert.

Die Phoenix Kapitaldienst GmbH galt lange Zeit als Geheimtipp unter risikofreudigen Anlegern, denn sie hatte in der Vergangenheit regelmäßig enorme Renditen für ihre Kunden erwirtschaftet.

Es gab allerdings immer wieder Spekulationen, ob die Phoenix GmbH ein verbotenes Schneeballsystem betrieb, in dem die Gewinne nur vorgetäuscht waren. So wurden die Geschäftspraktiken der Phoenix GmbH schon im Jahre 2002 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt, ohne dass die BaFin eingeschritten war.

Erst in diesem Jahr unterzog die BaFin die Phoenix GmbH einer eingehenden Prüfung und stellte fest, dass die Kontounterlagen der Gesellschaft, die ein Guthaben von mehr als € 600 Millionen auswiesen, offensichtlich manipuliert waren. Daraufhin wurde die Insolvenz über die Phoenix GmbH beantragt.

Die Phoenix GmbH stellt den Skandal als Einzeltat eines ihrer Mitarbeiter dar und beruft sich darauf, dass sie den Stein durch eine Anzeige bei der BaFin selbst ins Rollen gebracht habe.

Rechtsanwalt Uwe Krieger hat sich in unserer Kanzlei mit diesem Themenkomplex beschäftigt und ist überzeugt, dass den Anlegern in jedem Fall Schadensersatzansprüche zustehen, unerheblich, ob es sich bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH um ein betrügerisches Schneeballsystem handelt, oder ob es sich um Veruntreuung durch einen einzelnen Mitarbeiter handelt.

Entsprechend hat die BaFin am 15.03.2005 den sogenannten "Entschädigungsfall" bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH festgestellt. Da die Phoenix GmbH Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapiermakler (EdW) ist, können die Geschädigten nach Angabe von Rechtsanwalt Krieger darauf hoffen, zumindest einen Teil ihres Schadens über diese Entschädigungseinrichtung schnell ersetzt zu bekommen.

Wir empfehlen , dass sich geschädigte Phoenixkunden unverzüglich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der ihnen die individuellen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Schadensersatzansprüche aufzeigt. Hierfür steht Ihnen in unserer Kanzlei RA Uwe Krieger unter der Durchwahl 06221 - 60 74 30 zur Verfügung.