OLG Karlsruhe

Rechtskräftiges Urteil gegen Sparkasse Rhein Neckar Nord

Einmal mehr verlor die Sparkasse Rhein-Neckar-Nord (früher: Sparkasse Mannheim) ein Anlageobjekt-Verfahren, diesmal vor dem OLG Karlsruhe. Dem Kläger war 1991 von einem Schaul-Vermittler ein Appartement in Dresden empfohlen worden. Daraufhin erteilte er der CBS Steuerberatungs-GmbH Durchführungsvollmacht zum Abschluss aller wesentlicher Verträge einschliesslich der Darlehensaufnahme. Das bei der ehemaligen Sparkasse Mannheim aufgenommene Darlehen hatte der Kläger bereits 1997 zurückgezahlt.

Das OLG Karlsruhe kommt in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass Auftrag und Vollmacht für die CBS unwirksam (nichtig) sind. Damit fehle auch dem Darlehensvertrag mit der Sparkasse Mannheim die Grundlage. In der Konsequenz hat das Gericht dem Kläger zuerkannt, dass er einen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm auf das Darlehen bezahlten Zinsen hat.

Das

Urteil des OLG Karlsruhe

ist mittlerweile rechtskräftig.

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